Ausweispflicht
Leistungsnummer: 99008002000000
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bürgerservice
Telefonnummer: E-Mail:
01801 333333 eID_buergerservice@bmi.bund.de
Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter "Ansprechpunkt".
Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik
Service-Center
Telefonnummer: E-Mail:
0800 2741000 mail@bsi-fuer-buerger.de
kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz