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Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren

Leistungsnummer: 99008004180002

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Der Ausweisinhaber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Für die nachträgliche Aktivierung wird nur der Personalausweis benötigt. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist nicht erfoderlich.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

6,00 Euro

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333