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Fischereiabgabe zahlen

Leistungsnummer: 99042010131000

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.  

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
  • bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage 

Fristen

keine

Formulare

Formloser Antrag

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Zuständige Stelle

An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

Sind Sie Angler/Freizeitfischer?

  • Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
  • Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"

Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

Rechtsbehelf

Widerspruch