Inhalt

Hundesteuer Abmeldung

Leistungsnummer: 99102013070000

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Erforderliche Unterlagen

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.

Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorgenommen werden.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Fristen

Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust geregelt und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de 
Raum: 119