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Hundesteuer Ermäßigung

Leistungsnummer: 99102013149000

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

  • Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
  • Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
  • Hunde an Bord von Binnenschiffen
  • Dienstwachhunde
  • Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
  • Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
  • Schutzhunde
  • Zuchthunde

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Erforderliche Unterlagen

Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

Verfahrensablauf

Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119