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Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

Leistungsnummer: 99101004012000

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: je nach Bundesland zwischen EUR 10,00 und EUR 15,00
  • für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen
  • für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
  • Gebühr: 15,00 Euro

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Neben der persönlichen sowie schriftlichen Beantragung per Post, Fax oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit die Urkundenbestellung online vorzunehmen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Vor Ausstellung der Urkunde erhalten Sie eine Gebührenaufforderung. Nach Begleichung der Gebühr wird Ihnen die Urkunde übersandt.

Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Standesamt Ludwigslust
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust

Frau Dorena Beyer
Telefon: 03874 526-187
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 136

Frau Beate Ott
Telefon: 03874 526-188
Fax: 03874 526-109
E-Mail: standesamt@ludwigslust.de
Raum: 137

Ansprechpunkt

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.