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Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. In ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Dabei ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Ludwigslust und ihrer Ortsteile zu beachten.

Der Flächennutzungsplan hat sich an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu orientieren gegebenenfalls sich an diese anzupassen.

Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Flächennutzungsplan nur gegenüber den im Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Trägern von öffentlichen Belangen. Gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.

Seine Wirkung entfaltet der Flächennutzungsplan über das Entwicklungsgebot. Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) sind dann mit ihren Festsetzungen für jedermann bindend.

Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G), oder Sonderbauflächen (S) dargestellt werden.
Darüber hinaus können Aussagen zu weiteren Flächennutzungen, wie zum Beispiel Waldflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen getroffen werden. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erläutert.

Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust hat im März 1997 den Flächennutzungsplan beschlossen.

Im Mai 2002 wurde der Flächennutzungsplan erstmalig mit dem Ziel geändert, Entwicklungsmöglichkeiten für die Konversionsfläche Garnison Techentin und das innerstädtische Garnisonsgelände aufzuzeigen.

Flächennutzungspläne

Änderungsverfahren

Die Stadtvertretung hat am 28.03.2001 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 21.06.2002 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 08.10.2003 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen. Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 23.04.2007 in Kraft getreten.

Die Stadtvertretung hat am 06.03.2006 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in Teilbereichen beschlossen Die Planänderung wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 20.10.2006 wirksam geworden.

Flächennutzungsplan 1. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 2. Änderung
Planstand
Erläuterungsbericht

Flächennutzungsplan 3. Änderung
Planstand 
Begründung 3. Änderung mit Prüfung der Umweltbelange

Flächennutzungsplan 9. Änderung
Bekanntmachung
Bekanntmachung Übersichtslageplan
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung

Landschaftsplan

Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg – Vorpommern sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Gemeinden in Landschaftsplänen zur Vorbereitung von Flächennutzungsplänen näher darzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Stadt Ludwigslust verfügt seit 1994 über einen Landschaftsplan, welcher 2001 fortgeschrieben und aktualisiert worden ist.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes wurde erforderlich, um der Aktualisierung der Bestandsdaten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter gerecht zu werden und darauf aufbauend die Anpassung der Ziel- und Maßnahmenkonzeption vorzunehmen.
Die Zielkonzeption von Naturschutz und Landschaftspflege wurde mit Hilfe eines Leitbildes für die Landschaft entwickelt. Das Leitbild dient dem Abgleich des heutigen Zustandes des Planungs- und Untersuchungsgebietes mit den angestrebten Zielen. Aus der Diskrepanz zwischen erwünschtem und gegenwärtigem Zustand können Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung hergeleitet werden.

Zur Zeit ist das gesamte Planwerk nicht in digitaler Form vorhanden. Die gesamte Planung ist im Bau- und Umweltamt jederzeit einsehbar.

Landschaftsplan der Stadt Ludwigslust

Ergänzungsverfahren

Durch den Zusammenschluss der Stadt Ludwigslust mit den Gemeinden Glaisin und Kummer zum 01.01.2005 ist der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Glaisin und Kummer zu ergänzen.

Die ehemalige Gemeinde Glaisin verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Die ehemalige Gemeinde Kummer besitzt einen nicht genehmigten Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992. Beide Gemeinden bringen somit keinen wirksamen Flächennutzungsplan mit in die Fusion ein.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigslust hat sich durch die Gemeindefusion mit den Gemeinden Kummer und Glaisin in einen räumlichen Teilflächennutzungsplan gewandelt. Die Ortsteile Glaisin und Kummer sind bisher unbeplant und die Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist erforderlich.

Das Ergänzungsverfahren zum Teilflächennutzungsplan um die Ortsteile Glaisin und Kummer ist abgeschlossen. Die Ergänzung um die Ortsteile Glaisin und Kummer wurde genehmigt und ist mit Veröffentlichung im Stadtanzeiger am 18.12.2010 wirksam geworden.

Geltungsbereich Gesamtübersicht
Planausschnitt Ortsteil Glaisin
Planausschnitt Ortsteil Kummer
Begründung
Zusammenfassende Erklärung