18.01.2021
Umgang mit Fundtieren
Der Bürgermeister der Stadt Ludwigslust hat für den Umgang mit aufgefundenen Tieren im Stadtgebiet Ludwigslust folgende Regelung getroffen:
I.
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei nachfolgender Behörde zu erstatten. Das Tier ist dort abzuliefern.
Stadt Ludwigslust
Der Bürgermeister
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874-526-0
Sprechzeiten / Erreichbarkeiten:
Montag: 7.00 Uhr - 15.45 Uhr
Dienstag: 7.00 Uhr - 17.45 Uhr
Mittwoch: 7.00 Uhr - 15.45 Uhr
Donnerstag: 7.00 Uhr - 15.45 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr - 12.00 Uhr
II.
Außerhalb der vorbezeichneten Sprechzeiten / Erreichbarkeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber nachfolgender Stelle schriftlich zu erstatten. Das Tier ist dann dort abzuliefern. Die Stelle ist täglich nur bis 18.00 Uhr erreichbar.
Tierpension / Tierheim „Kleine Oase“
Inhaberin Frau Doris Schiemann
Alter Frachtweg 1
19075 Holthusen
Telefon: 03865-844330
III.
Nach 18.00 Uhr hat eine Verständigung gegenüber folgender Stelle zu erfolgen:
Polizeihauptrevier Ludwigslust
Grabower Allee 2 c
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874-4110
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der vorbezeichneten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der vorbezeichneten Behörde oder bei der von dieser Behörde beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an vorbezeichnete Behörde.
Reinhard Mach
Bürgermeister
Ludwigslust, den 18.01.2021