
Bereits im Mai 2016 wurden die ersten Weichen zur Umstrukturierung der öffentlichen Abfallentsorgung in unserem Landkreis gestellt. Die Mitglieder des Kreistages beauftragten den Landrat, eine umfassende Untersuchung zu möglichen Organisationsformen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis LUP durchzuführen und die ermittelten Vorzugsvarianten zu präsentieren.
In den darauffolgenden Jahren haben die politischen Kreisgremien sehr intensiv über die präferierten Zukunftslösungen diskutiert und im März 2020 Grundsatzbeschlüsse zur Neustrukturierung der öffentlichen Abfallwirtschaft gefasst.
Im Ergebnis wurde zum 01.07.2021 die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim als Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) gegründet. Der Landkreis überträgt der ALP AöR die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung.
Die ALP AöR wird umfassend und eigenverantwortlich die Maßnahmen und Aufgaben der öffentlichen Abfallwirtschaft im Landkreis steuern und umsetzen. Über das Kontrollgremium, den Verwaltungsrat, werden künftig alle wichtigen Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen in den Angelegenheiten der öffentlichen Abfallentsorgung wahrgenommen.
Die gesamten operativen Leistungen, insbesondere die Einsammlung und der Transport von Restabfall, Sperrmüll, Elektro-Altgeräten, Papier und Kartonagen sowie Bioabfällen werden ab dem 01.01.2022 von der neu gegründeten Abfallwirtschaftsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (ALP GmbH) durchgeführt.
Mit dieser Neustrukturierung werden langfristige, abfallwirtschaftliche Strukturen geschaffen, die ökologisch, effizient und nachhaltig wirken und sicherstellen, dass die Abfallentsorgungsgebühren auch zukünftig auf einem moderaten und planbaren Niveau verbleiben werden.