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Wohngeld

Am 1. Januar 2023 ist die wohl größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Dadurch haben dreimal so viele Haushalte Anspruch auf das neue Wohngeld-Plus Gesetz.

Einen Antrag auf Wohngeld können Mieter ebenso stellen wie Hauseigentümer und Heimbewohner. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss dann ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Hier finden Sie die Formulare sowie einen Wohngeldrechner. Gern beraten wir Sie und stellen gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Formulare zusammen.