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Lärmaktionsplan

Die in den vergangenen Jahren steigenden Lärmbelastungen in Städten und Ballungsräumen haben im Jahr 2002 die Europäische Union dazu veranlasst, eine Umgebungslärmrichtlinie zu erlassen. Sie regelt die systematische Erfassung von Lärmbelastungen und daran anschließend die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. In Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie 2005 über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in geltendes Recht überführt. 

Auch die Stadt Ludwigslust ist aufgrund hoher Verkehrsbelastungen auf Schiene und Straße nach den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt, da seit dem 01.01.2015 des Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken zuständig ist, ausschließlich den Straßenverkehr. Die Ergebnisse der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken werden jedoch nachrichtlich übernommen. Um ein realistisches Bild über die Belastungen durch Verkehrslärm von Straße und Schiene zu erhalten, wurde zusätzlich eine Gesamtlärmbetrachtung vorgenommen.

Nach Auswertung der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV, ergänzenden Daten der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken des EBA sowie Verkehrsbelastungszahlen des Straßennetzes im Stadtgebiet liegen im Ergebnis nun der Entwurf zur Fortschreibung der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung sowie Aufstellung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung einschließlich eines Maßnahmeplans vor.


Aufstellungsbeschlüsse

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