Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Leistungsnummer: 99110009014000
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
- §2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets sowie der Ortsteile ist der zuständigen Behörde die neue Adresse mitzuteilen. Dies kann formlos erfolgen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundeVO M-V)
Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust in der jeweils gültigen Fassung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vornehmen.