Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Leistungsnummer: 99085003014002
Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts