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Kinderreisepass Meldung wegen Fund

Leistungsnummer: 99085003014002

Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.

Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Voraussetzungen

Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts