Verbringungsgenehmigung für innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen beantragen
Leistungsnummer: 99089033006000
Möchten Sie zivile Explosivstoffe wie zum Beispiel Schießpulver, Treibladungspulver oder Sprengstoffe transportieren? Der Transport dieser zivilen Explosivstoffe ist in Deutschland und der Europäischen Union gesetzlich geregelt. Wenn Sie zivile Explosivstoffe nach, durch und aus Deutschland heraus transportieren möchten, benötigen Sie dafür vorab eine Genehmigung. Diese sogenannte Verbringungsgenehmigung müssen Sie beantragen. Sie kann für einmaliges Verbringen oder für mehrmaliges Verbringen innerhalb eine auf 2 Jahre begrenzten Zeitraums beantragt werden.
Verbringungsgenehmigungen werden in allen europäischen Ländern von den jeweiligen nationalen Behörden erteilt. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig für die Genehmigung von grenzüberschreitenden Transporten ziviler Explosivstoffe.
In dem Antrag auf Erteilung der Verbringungsgenehmigung müssen Sie angeben, wer die Explosivstoffe verbringt beziehungsweise transportiert. Diese Person ist die sogenannte Frachtführerin oder der Frachtführer. Sie müssen außerdem darlegen, auf welcher Transportroute die Verbringung erfolgen soll und wer der Absender und Empfänger ist. Führen Sie hierbei die gesamte Transportroute einschließlich der Durchfuhrländer auf. Weitere notwendige Angaben ergeben sich aus der Anlage 1 zu § 15a Absatz 1 und 3 des Sprengstoffgesetzes.
Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG), insbesondere §§ 15, 15a und Anlage 1 (zu § 15 a Absatz 1 und 3) SprengG
- Europäische Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
- 2010/347/: Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2010 zur Änderung der Entscheidung 2004/388/EG über ein Begleitformular für die innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular "Innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen"
- Kopie der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Voraussetzungen
- I. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Abrechnung erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen 161,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Einzelfall müssen technische Informationen ausgetauscht werden. Deswegen kann die Antragsbearbeitung nur direkt bei der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) erfolgen. Detailfragen können Sie mit der BAM zu klären.